Ernährungstherapie:
(mehrere Beratungstermine, Bedingung: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung)
Durch meine besondere fachliche Eignung und die ständige berufsbegleitende Weiterbildung, können die von mir angebotenen
Leistungen von sehr vielen Krankenkassen bezuschusst oder ganz übernommen werden.
Die Höhe des Zuschusses regelt jede Krankenkasse unterschiedlich.
Da die Ernährungstherapie zu den „Kann-Leistungen“ der Krankenkassen zählt, sollten Sie vor dem 1. Termin in meiner Praxis, am besten mit dem Kostenvoranschlag und
der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, Kontakt zu Ihrer
Krankenkasse aufnehmen.
Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob Ihr Vertrag auch die Leistungen einer Ernährungsberatung/ -therapie
beinhaltet.
Päventionskurse:
Durch meine Ausbildung, die regelmäßigen Zertifizierungen und die Prüfung und Anerkennung von Präventionskursen bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention
wird die geforderte Qualifikation des „Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen“ erfüllt.
Sie als Versicherte können, am besten über die Homepage Ihre Krankenkasse, erfahren, welche Präventionskurse in Ihrer Umgebung angeboten und bezuschusst
werden.